Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Ausmaß der derzeitigen Barrierefreiheit
Diese Internetseite ist nur teilweise barrierefrei.

Folgende Bereiche sind noch nicht barrierefrei:

- In der Desktopversion ist das Menü nicht mit der Tastatur ansteuerbar.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@nlsi.de

Durchsetzungsverfahren

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist gem. § 4 Absatz 3 der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) zuständig für das Durchsetzungsverfahren gemäß Artikel 9 der EU-Richtlinie 2016/2102.

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte
Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
Haus S
14467 Potsdam
durchsetzung.bit@msgiv.brandenburg.de