Ausbildungsberufe der Kommunalverwaltung

Anders als es auf den ersten Blick erscheinen mag, bieten Kommunalverwaltungen Absolventinnen und Absolventen einer Verwaltungsausbildung ein breites berufliches Einsatzspektrum. Allein ein Blick auf die einzelnen Aufgabenbereiche, denen sich eine brandenburgische Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Landkreisverwaltung widmet, lässt dies erahnen. Ebenso weit gefächert gestaltet sich die Berufsausbildung in diesem Bereich: Angestellte der Kommunalverwaltungen werden als Generalisten ausgebildet.

 

Wer in Brandenburg im Bereich der Kommunalverwaltungen arbeiten möchte, für den erschließt sich dieser Weg in der Regel über eine dreijährige Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Dazu ist es zunächst erforderlich, sich auf eine entsprechende Stellenausschreibung einer Kommunalverwaltung in Brandenburg zu bewerben. Begleitend zu den praktischen Ausbildungsinhalten in der jeweiligen Verwaltung wird das theoretische Wissen sowohl in einer Berufsschule, als auch am Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NLSI) gelehrt. Schriftliche und mündliche Prüfungen erfolgen beim NLSI als zuständige Stelle. 

 

Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte

Die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beinhaltet ein breites Feld an Ausbildungsinhalten. Hierzu zählen Rechtsfächer wie beispielsweise Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht oder Personalwesen, finanzwirtschaftliche Lehrfächer zu denen Haushaltswesen oder Rechnungswesen gehören, sowie Bereiche, die der internen Verwaltungsorganisation gewidmet sind, so zum Beispiel Arbeitsorganisation oder Kommunikation. Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Sowohl eine Zwischen- als auch eine Abschlussprüfung sind zu absolvieren, wobei sich letzte in vier schrifliche Prüfungsleistungen (Klausuren) und eine fachpraktische Prüfung gliedert.

Spätere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich in allen Bereichen, in denen Sachbearbeiter für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben benötigt werden. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung spricht man hier vom "mittleren Verwaltungsdienst". Das können beispielsweise sein:

  • Sachbearbeiter/in in einem Bürgerbüro: z.B. An- oder Abmeldung des Wohnsitzes / die Adressänderung auf dem Personalausweis
  • Mitarbeiter/in des Ordnungsamtes: z.B. Bearbeitung eines Verfahrens wegen Falschparkens
  • Sachbearbeiter/in im Sozialamt: z.B. Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zum Lebensunterhalt

Möglich ist ebenso der Einsatz im Bereich von Querschnittsaufgaben:

  • Sachbearbeiter/in im Personalamt: z.B. Lohnbuchhaltung
  • Finanzabteilung: z.B. Mitarbeit bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs
  • Organisationsabteilung: z.B. zentrale Beschaffung von Büromaterialien
  • Mitarbeiter/in Büro der Stadtverordnetenversammlung: z.B. Terminkoordination von Sitzungen, Protokollführung etc.

Auf Grund ihrer generalistischen Ausbildung können Verwaltungsfachangestellte aber auch in weniger typischen Bereichen der Kommunalverwaltungen eingesetzt werden:

  • Sachbearbeiter/in in einer Volkshochschule: z.B. Bearbeitung von Kursanmeldungen
  • Servicekraft einer städischen Tourist-Information: z.B. Vermittlung von Unterkünften
  • Mitarbeiter/in in der kommunalen Wirtschaftsförderung: z.B. Mitarbeit bei Stadtmarketingkampagnen

 

für berufliche Quereinsteiger: Angestelltenlehrgang I

Wer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung - beispielsweise im kaufmännischen Bereich - besitzt und sich auf eine Stelle in einer Kommunalverwaltung beworben hat, der wird in der Regel von seiner Verwaltung verpflichtet, einen Angestelltenlehrgang I zu besuchen, um die für die Praxis erforderlichen theoretischen Grundlagen zu erwerben. Dass sich diese deutlich von denen in der Priwatwirtschaft geforderten unterscheiden, macht allein ein Blick auf die unterschiedlichen Zielsysteme deutlich: Während sich in der Privatwirtschaft alle Unternehmensziele an der Erwirtschaftung von Gewinnen orientieren, gestaltet sich das Zielsystem in der öffentlichen Verwaltung ungleich schwieriger: So muss das Verwaltungshandeln unter anderem gesetzmäßig, transparent, bürgernah und wirtschaftlich sein.

Die Inhalte dieses Lehrganges liegen in etwa knapp unter denen der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Die Abschlussprüfung gliedert sich ebenfalls in vier schriftliche Prüfungsleistungen (Klausuren) und eine fachpraktische Prüfung.

Je nach Planungsform dauert ein Kurs 18 bis 24 Monate. Möglich sind dabei ein berufsbegleitendes Modell, bei dem der Unterricht freitags und samstags stattfindet, sowie ein dienstbegleitendes Modell, bei dem eine Woche pro Monat während der Dienstzeiten unterrichtet wird.

Der Angestelltenlehrgang I genügt grundsätzlich, um in den Kommunalverwaltungen im Bereich des "mittleren Verwaltungsdienstes" (Ebene Sachbearbeitung) eingesetzt zu werden. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Lehrgang, nicht um eine nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte vollständige Berufsausbildung. Wer seine Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen will, kann diesen jedoch über den sechsmonatigen Brückenlehrgang zum Verwaltungsfachangestellten erwerben.

 

Verwaltungsfachwirte

Ähnlich wie bei Handwerksberufen, bei denen der Meistergrad dem des Gesellen folgt, hat man mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten noch nicht die letzte Stufe der Qualifikation erreicht. So können sich Verwaltungsfachangestellte (aber auch Absolventinnen und Absolventen eines Angestelltenlehrganges I) zum Verwaltungsfachwirt weiterqualifizieren.

Die Aufstiegsfortbildung zum Verwaltungsfachwirt beinhaltet zum einen die Vertiefung der bei der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. Angestelltenlehrgang I erworbenen rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Inhalte. Zum anderen werden Themen aus den Bereichen Organisation, Personalwirtschaft, Information und Kommunikation behandelt. Ziel dabei ist, die Verwaltungsfachwirte gezielt auf höherwertige Tätigkeiten in den Verwaltungen vorzubereiten. Die Prüfung gliedert sich in sechs schriftliche Prüfungsleistungen (fünf Klausuren und eine Hausarbeit) und eine fachpraktische Prüfung. 

Der zu bewältigende Stundenumfang beträgt insgesamt 970 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) sowie 370 Selbststudienanteile. Je nach Planungsform dauert ein Kurs 3 bis ca. 4 Jahre. Möglich sind dabei ein berufsbegleitendes Modell, bei dem der Unterricht freitags und samstags stattfindet, sowie ein dienstbegleitendes Modell, bei dem eine Woche pro Monat während der Dienstzeiten unterrichtet wird.

Die Einsatzgebiete eines Verwaltungsfachwirts bewegen sich in etwa im Bereich der Ebene der Sachgebietsleitung bis hin zum Abteilungsleiter, unter Umständen auch zum Amtsleiter (vergleichbar mit dem gehobenen Verwaltungsdienst der Beamtenlaufbahnen). Wer später einmal ein kommunalpolitisches Amt anstrebt, für den erhöhen sich die beruflichen Chancen mit einem erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachwirt ebenfalls.

 

Master-Studium

Für Absolventinnen und Absolventen eines Verwaltungsfachwirt-Lehrgangs sind die Karrieremöglichkeiten keinesfalls beendet. Beispielweise mit dem berufsbegleitenden Master-Fernstudium Öffentliches Recht und Management (MPA), welches speziell auf die Belange der öffentlichen Verwaltung zugeschnitten ist, bietet die Hochschule Schmalkalden (Thüringen) die Möglichkeit an, auch ohne akademische Vorbildung (Bachelor-Abschluss) in ein Masterstudium einzusteigen. Möglich ist das, da lt. Thüringer Hochschulgesetz in Ausnahmefällen auch andere Bewerber mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung zu einem weiterbildenden Masterstudiengang zugelassen werden können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Berufsausbildung und Berufserfahrung einen fachlichen Bezug zum angestrebten Studium aufweisen und die Bewerber über einen Kenntnisstand verfügen, der dem eines für den angestrebten Studiengang einschlägigen ersten Hochschulabschlusses entspricht. Dies ist im Rahmen einer Eignungsprüfung nachzuweisen, die an der Hochschule Schmalkalden stattfindet. Mit dem genannten Master-Fernstudium ist eine Aufstiegsmöglichkeit für Verwaltungsfachwirte in die akademische Laufbahn eröffnet.



Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

Fernstudium Öffentliches Recht und Management (MPA)
Studiendauer: 5 Semester (90 ECTS)
Abschluss: Master of Public Administration (MPA)
ECTS: 90 Kreditpunkte
Akkreditierung: ja
Studiengebühr: 2.360 EUR* pro Semester, zzgl. Semesterbeitrag: 112,23 EUR* mit bzw. 61,00 EUR ohne Semesterticket
Studienorte: Schmalkalden und Gera
Präsenzzeiten: 14 Präsenzphasen in 2 Jahren (je 3?4 Tage einschließlich Wochenende)
Studienstart: bei ausreichend Bewerbungen jeweils zum Sommer- und Wintersemester

Der Master-Abschluss beinhaltet die formale Zulassungsbefähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes und eröffnet den Weg zur Promotion.

Die Eignungsprüfung beinhaltet folgendes:

1. Stufe: (bestehend aus 2 Teilen)
a) Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit zu einer vorgegebenen Aufgabenstellung (Bearbeitungsdauer: vier Wochen)
b) Schreiben einer Klausur (Dauer: 240 Minuten)

2. Stufe: Mündliche Prüfung (besteht aus 3 Fragen)

Zur 2. Stufe werden nur Bewerber zugelassen, die in der ersten Stufe mindestens 65 Punkte erreicht haben. Wenn in der ersten Stufe bereits 75 Punkte von der Bewerberin oder dem Bewerber erreicht wurden und damit die geforderte Mindestpunktzahl zum Bestehen der Eignungsprüfung, so entfällt die 2. Stufe und die Eignungsprüfung gilt als bestanden.

Prüfungsgebühr: 100 €*

Weitere Infos und Anmeldung:
https://www.hsm-fernstudium.de/masterstudiengaenge/oeffentliches-recht-und-management-mpa


*) Stand der Preise: Feb. 2024

 

Kaufmann für Büromanagement, Bereich öffentliche Verwaltung

Dieser Ausbildungsberuf ist noch recht jung. Er enstammt überwiegend der Priwatwirtschaft und vereint die Berufe "Bürokaufmann", "Kaufmann für Bürokommunikation" und "Fachangestellter für Bürokommunikation". Für die öffentliche Verwaltung wurden ein paar Modifikationen vorgenommen, letztendlich bietet er Absolventen aber die gleichen Chancen, sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Gelehrt werden kaufmännische Inhalte, wie beispielsweise bürowirtschaftliche Abläufe oder kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Zusätzlich werden Wahlqualifikationen angeboten, die der jeweiligen Verwaltung die Möglichkeit gibt, bei der Qualifizierung des Auszubildenden gewisse Schwerpunkte zu setzen: im Bereich der öffentlichen Verwaltung können das beispielsweise die Bereiche "Verwaltung und Recht" oder "öffentliche Finanzwirtschaft" sein. Ein dritter Schwerpunkt bilden Lernfelder mit einem übergreifenden Charakter, zu denen "Qualitätsorientierung", "Wirtschaftliches und nachhaltiges Denken und Handeln" oder "Kooperation und Teamgeist" zählen. 

Die Einsatzgebiete der Kaufleute für Büromanagement bewegen sich auf Ebene der Assistenz und Sachbearbeitung. Dort werden sie in Bereichen eingesetzt, in denen es weniger um die Anwendung von Rechtsnormen geht (z.B. Prüfung eines Antrags auf Sozialhilfe), sondern eher organisatorische oder kaufmännische Fertigkeiten gefragt sind.

Die Besonderheit an dieser Ausbildung ist, dass hiermit ein Ausbildungsberuf geschaffen wurde, der sowohl für eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung befähigt.

 

Die fachpraktische Prüfung

Neben Klausuren gilt es am Ende der der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, des Angestelltenlehrganges I oder des Lehrganges zum Verwaltungsfachwirt eine fachpraktische Prüfung zu bestehen. In dieser Prüfung wird eine typische Arbeitssituation in einer Kommunalverwaltung simuliert und entsprechend bewertet.