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Rechtsgrundlagen

Die Aufgaben und Handlungsfelder des NLSI werden durch den rechtlichen Rahmen aus Gesetz und eigens durch die Zweckverbandsversammlung beschlossenen Satzungen und Regelungen bestimmt. 

Beim NLSI handelt es sich um einen kommunalen Zweckverband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 

Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) gibt den rechtlichen Rahmen vor, in welchem sich kommunale Zweckverbände allgemein bewegen dürfen. Die Verbandssatzung regelt dagegen den Rahmen, den die Zweckverbandsmitglieder dem NLSI gegeben haben, wie beispielsweise die Definition der Aufgaben, die der Zweckverband für diese übernehmen soll. Die Institutsordnung regelt den internen Ablauf des Lehrbetriebes.

Nachfolgend können Sie die Rechtsgrundlagen einsehen: 

Von Seiten der Zweckverbandsversammlung werden aber noch weitere Regelungen erlassen:

Zudem informiert über aktuelle Regelungen aber auch wichtige Ereignisse das offizielle Amtsblatt des NLSI.